
Yvonne Tonke
12. Nov. 2024
Der Beitragssatz 2024 beträgt 0,4 Promille
(1,5 Promille für Pensionskassen)
Der Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSV) als Träger der Insolvenzsicherung (§§ 7 ff BetrAVG) erhebt für bestimmte Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einen Insolvenzbeitrag. Aufgrund eines günstigen Schadenverlaufs und eines positiven Kapitalmarktumfelds konnte der Beitrag für 2024 deutlich gesenkt werden. Er beträgt 0,4 Promille, was deutlich unter dem Vorjahreswert von 1,9 Promille liegt.
Seit 2021 sind auch Pensionskassen, die nicht dem Sicherungsfonds der Versicherungswirtschaft (Protektor AG) angehören, verpflichtet, Beiträge an den PSV zu entrichten. Diese Pensionskassen müssen aufgrund ihrer erst sehr kurze Zeit geltenden Beitragspflicht einen Zusatzbeitrag leisten. Für 2024 beträgt der zusätzliche Beitrag 1,5 Promille.
Der fällige Betrag ist bis zum 16.12.2024 auf das angegebene Konto bei der Deutschen Bundesbank zu überweisen.
Weitere Details zum Finanzierungsverfahren sind auf der Webseite des PSV verfügbar: